Eimsbüttler Appell
Eimsbüttler Appellzum Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel! Der Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" am 1. Juli 2010 gibt Ihnen erstmals die Möglichkeit, bei einer wichtigen Entscheidung im Bezirk Eimsbüttel selbst mitzubestimmen. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung. Möbel-Höffner, Niendorfer Gehege, Emil-Andresen-Straße, Feldhoopstücken, Grandweg, - überall im Bezirk Eimsbüttel regt sich Widerstand gegen eine als unmäßig empfundene Bau- und Abholzpolitik, die auf die Interessen der Bürger nach Erhaltung von Grünflächen und Bäumen keine Rücksicht nimmt. Auch wenn Sie selbst nicht in der Nähe des Isebekkanals wohnen und nicht unmittelbar betroffen sind von den geplanten Abholzungen und der beginnenden Bebauung im Bereich des für die Bewohner des Eimsbütteler Kerngebiets so wichtigen Isebek-Grünzuges, so können Sie doch mit Ihrem JA zu diesem Bürgerentscheid ein Zeichen setzen und den Verantwortlichen zurufen: STOPPT DEN GRÜNFRAß IM BEZIRK EIMSBÜTTEL!Fünf gute Gründe für Ihr JA ZUM ERSTEN EIMSBÜTTLER BÜRGERENTSCHEID:1. Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"Hände weg vom Isebek!", so hieß das Bürgerbegehren, mit dem mehr als 12.000 Eimsbüttler im Herbst 2008 einen Bürgerentscheid beantragten. Sie setzten sich damit ein für die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und Privatisierung. Eines der Hauptziele des Bürgerbegehrens war, die schöne Gewässerlandschaft und ökologisch wertvolle Gehölzbiotope zwischen Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke vor der Zerstörung zu bewahren. Denn dort soll ein überdimensionaler Bürokomplex mit Fastfood-Restaurant und Tiefgarage gebaut werden. Doch Bezirksamt und Bezirksversammlung verhinderten die Durchführung des von so vielen Eimsbüttlern beantragten Bürgerentscheids und entwickelten dabei einen unglaublichen Einfallsreichtum. Zweimal stimmte die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren formal zu und beendete damit vorzeitig das Bürgerbegehrensverfahren. Zweimal versuchte die Bezirksversammlung anschließend, ihren eben gefassten Beschluss im wichtigsten Punkt zu revidieren: dem Bau des Fastfood-Büro-Komplexes. Und zwei Gerichtsinstanzen mussten sich mit der rechtswidrigen Veränderung des Bürgerbegehrenstextes durch das Bezirksamt befassen, das aus den Hauptforderungen des Bürgerbegehrens unverbindliche Empfehlungen machen wollte. Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" soll nun das beschämende Hin und Her der Mandatsträger beenden und fordert die Bezirksversammlung auf, ihr Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein weiteres Mal zu brechen. 2. Für die vollständige Erhaltung des Grünzuges am Isebekkanal und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und PrivatisierungDer Isebekkanal liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil mit wenigen Grün- und Freiflächen. Die vielen Hauptverkehrsstraßen bringen eine hohe Schadstoffbelastung der Luft. Der Isebek-Grünzug hat deshalb große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, als klimatischer Ausgleichsraum und als wohnungsnaher Erholungsbereich; er ist die "Grüne Lunge" des Eimsbüttler Kerngebiets. Mit der Errichtung eines riesenhaften Fastfood-Büro-Komplexes samt Tiefgarage am Isebekkanal würde eine große Grün- und Freifläche dauerhaft versiegelt und privatisiert werden. Sie ist derzeit noch - im geltenden Baustufenplan - als "geplante Öffentliche Grünanlage" ausgewiesen. Planungen für weitere Rodungen und Bebauungen im Bereich des Isebek-Grünzuges liegen vor. Deshalb sagt unser Bürgerbegehren: "Wehret den Anfängen!". 3. Für den Schutz ökologisch wertvoller Gehölzbestände als Teil des grünen Biotopverbundes in HamburgEtwa 90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten, acht Fledermausarten haben hier ihren Lebensraum. Der Isebek-Grünzug ist eine schutzwürdige Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an Kanälen oder U-Bahndämmen haben für die biologische Vielfalt eine große Bedeutung und werden von Tieren als Durchgangskorridore zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Über den kleinen, aber wichtigen Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke steht der Isebek-Grünzug in Verbindung mit dem ökologisch ebenfalls wertvollen Grünzug, der sich am U-Bahndamm Richtung Schlump hinzieht. Die Rodung der Gehölze vor dem Bahnhof und ein querstehender Bürokoloss würden diesen wichtigen Biotopverbund zerstören. 4. Für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am U-Bahnhof HoheluftbrückeWegen ihrer überragenden kulturhistorischen Bedeutung steht die gesamte Wohnblockbebauung im Umfeld des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke bis hin zur Bogenstraße unter Denkmalschutz bzw. "Ensembleschutz". In den Jahren 1924 bis 1929 von führenden Hamburger Architekten erbaut, sind die Klinkerbauten in ihrer stilistisch bemerkenswert einheitlichen Gestaltungsweise einmalig in Hamburg. Sie bilden die Typlokalität des "Neuen Bauens" der Weimarer Zeit in Hamburg. Die über Schlankreye und Kaiser-Friedrich-Ufer auf den U-Bahnhof zulaufende Bebauung endet auf beiden Seiten jeweils mit einem sorgfältig gestalteten, turmartigen Abschlussbau unmittelbar vor dem Bahnhof und lässt diesen ausdrücklich frei. Es ist daher widersinnig, hier von einer "Baulücke" zu sprechen. Denn die eindrucksvollen Abschlussgebäude der Klinkerbebauung und der dazwischen gelegene Freiraum mit dem Bahnhof sind zusammengehörende Bestandteile eines ausgewogenen städtebaulichen Ensembles. In diesen Freiraum nun einen Bürokoloss zu setzen, dessen Volumen 4 bis 10 mal so groß ist wie das Volumen der dann ihrer Wirkung beraubten Klinker-Kopfbauten, wäre eine Bausünde, die ein zusammenhängendes städtebauliches Kulturdenkmal zerstören würde. Das gilt auch für leicht reduzierte Bauvarianten des Bezirks: der Koloss bleibt ein Koloss. 5. Für eine menschenfreundliche Gestaltung des U-Bahnhof-UmfeldesDer Blick vom U-Bahnsteig auf die Isebek-Gewässerlandschaft mit ihren naturnahen Gehölzbiotopen sollte unbedingt erhalten bleiben und nicht durch eine den Bahnhof verdunkelnde Gebäudewand verstellt werden. Dringend umgestaltet werden muss allerdings der Nordbereich zwischen Bahnhof und Hoheluftbrücke, den der Bezirk über Jahre verwahrlosen ließ. Hier sollte ein großzügiger, heller Bahnhofsvorplatz als öffentlicher Verkehrs- und Begegnungsraum entstehen, ergänzt durch eine Parkanlage für Fahrräder. Ein übergroßes Bürohochhaus unmittelbar am Bahnhofseingang würde dies nicht zulassen. Der schmale Durchgang vor dem Bahnhof läge fast den ganzen Tag über im Schatten. Darüber können auch die geschönten Werbebilder des "Hoheluftkontors" - mit der Sonne im Norden - nicht hinwegtäuschen. Der auf diesen Bildern als grüne Vordergrundkulisse verwendete Uferwald des Isebekkanals ist im Bebauungsplan nicht als Grünfläche gesichert und für den Bezirk noch immer eine "Straßenverkehrsfläche". So wie in den siebziger Jahren. Damals sollte der Isebekkanal zugeschüttet werden und einer Stadtautobahn weichen. Mit dem Kampfruf "Hände weg vom Isebek!" wehrten sich die Eimsbüttler erfolgreich gegen diese Zumutung und konnten am 8. Juni 1974 ein großes "Er-Volksfest" am Isebek-Ufer feiern. Auf ein solches Fest mit Ihnen freuen wir uns schon, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, am 1. Juli 2010 Ihre Kreuze an der entsprechenden Stelle auf dem Stimmzettel gemacht haben. Denn: Das Isebek-Ufer soll grün und KOLOSS-FREI bleiben!Zur Information: Bis spätestens zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin erhalten Sie die Unterlagen für den Bürgerentscheid - Stimmzettel und Informationsheft - von der Bezirksabstimmungsleitung zugeschickt. Sie sollten dann von der Möglichkeit der Briefabstimmung Gebrauch machen, können aber auch am 1. Juli 2010 zwischen 8 und 18 Uhr in den Kundenzentren des Bezirksamtes Eimsbüttel abstimmen. Bezirksamt gibt nach
Isebek-Bürgerentscheid:Widerspruch der Vertrauensleute erfolgreichBei den Bemühungen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!", die Einhaltung demokratischer Spielregeln bei der Organisation des am 1. Juli 2010 stattfindenden Bürgerentscheids durchzusetzen, lässt sich ein erster Teilerfolg verbuchen. Es geht um den Stimmzettel zum Bürgerentscheid. Auf diesem wird über zwei "sich widersprechende Vorlagen zum gleichen Gegenstand" abgestimmt, wie es im Amtsdeutsch heißt. Zur Abstimmung stehen einerseits die Frage des Bürgerbegehrens und andererseits eine - bisher unbekannte - Gegenfrage der Bezirksversammlung. Über beide Fragen kann auf dem Stimmzettel mit JA und mit NEIN abgestimmt werden. Am Fuß des Stimmzettels dann "können die Stimmberechtigten mittels einer Stichfrage entscheiden, welche Vorlage als angenommen gelten soll", - so die "Dienstvorschrift für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken" unter Ziffer 9.4. Die Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel bekommen aber nicht nur den Stimmzettel zum Bürgerentscheid zugesandt: "Jeder Haushalt des Bezirkes, in dem mindestens ein Wahlberechtigter wohnt, erhält ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiatoren des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang ihre Argumente darlegen", bestimmt das Bezirksverwaltungsgesetz in § 32 Absatz 8, und ergänzt in Absatz 10: "Die Auffassungen der Bezirksversammlung und der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zu dem Gegenstand des Bürgerentscheides dürfen in Veröffentlichungen des Bezirksamts nur in gleichem Umfang dargestellt werden." Daraus geht hervor, dass die Bezirksversammlung und die Initiatoren und Vertrauensleute des Bürgerbegehrens vollständig gleichberechtigt sind im Bürgerentscheidsverfahren, und dass das Bezirksamt für die Durchsetzung dieser vom Gesetz gewollten Gleichbehandlung verantwortlich ist und sich dabei neutral zu verhalten hat. Das Bezirksamt hat mithin für die Chancengleichheit beider Parteien im Bürgerentscheidsverfahren zu sorgen. Diese Verpflichtung hat nun die im Bezirksamt in der Sache zuständige Bezirksabstimmungsleitung dadurch verletzt, dass sie es - trotz der konstruktiven Vorschläge der Vertrauensleute - versäumte, die Informationsgleichheit beider Verfahrensparteien bei der Abfassung der Beiträge zu dem Informationsheft für den Bürgerentscheid sicherzustellen. Während die Abgeordneten der Bezirksversammlung die Frage und die Begründung des Bürgerbegehrens bereits seit Oktober 2009 kennen und in ihrem Informationshefttext berücksichtigen können, sollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens - nach dem Willen der Bezirksabstimmungsleitung - ihren Beitrag zum Informationsheft ohne Kenntnis der auf dem Stimmzettel stehenden Gegenfrage der Bezirksversammlung abfassen. Gegen diese einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung durch die Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung legten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 7.5.2010 Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung ein. Am 10.5.2010 teilte nun die Bezirksabstimmungsleitung den Vertrauensleuten mit, die Abgabefrist für den Beitrag der Isebek-Initiative sei auf den 19. Mai 2010 verlängert worden. Zuvor wird der Hauptausschuss der Bezirksversammlung am 12. Mai 2010 über die Vorlage der Bezirksversammlung zum Bürgerentscheid beschließen. Die Vertrauensleute gehen davon aus, dass ihnen an diesem Tage die Frage der Bezirksversammlung für den Stimmzettel zum Bürgerentscheid mitgeteilt wird. Wider den Untertanengeist
Bezirksamt verletzt demokratische Spielregeln: Widerspruch der Isebek-VertrauensleuteGegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Verfahrensparteien beim Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt. Beanstandet wird die undurchsichtige Vorbereitung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel verschickt werden soll. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimmzettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirksversammlung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen. Den Bezirksabgeordneten liegt die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung bereits seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Formulierung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und sind dadurch eindeutig im Vorteil gegenüber den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens. Die Vertrauensleute sehen in diesem Vorgehen der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung eine Verletzung ihrer zentralen Grundrechte als gesetzliche Vertreter von fast 10.000 Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift einen - gesetzeskonformen! - Bürgerentscheid beantragt haben. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind die Bezirksversammlung und das Bürgerbegehren gleichwertige Träger der demokratischen Willensbildung im Bezirk. Nach Auffassung der Vertrauensleute verstößt die Bezirksabstimmungsleitung mit ihrer einseitigen Bevorzugung der Bezirksversammlung und mit der unzureichenden Information der Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Chancengleichheit, der Transparenz und der Organtreue. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben das Bezirksamt Eimsbüttel zur umgehenden Stellungnahme und zur Revision seines Vorgehens aufgefordert und werden gegebenenfalls das Verwaltungsgericht anrufen, um sich gegen die erneute Behinderung des Bürgerentscheids im Bezirk Eimsbüttel zur Wehr zu setzen. ORDRE DE MUFTI im Bezirk Eimsbuettel
Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!": Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zuEin faires Verfahren bei dem ersten Bürgerentscheid im Bezirk Eimsbüttel - "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" - erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt. Für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokratische Abstimmung ist von Gesetzes wegen ein Informationsheft vorzubereiten, das dem Stimmzettel beiliegt, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute sollen ihren Textbeitrag - die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens - innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen, die zusammen mit der Frage des Bürgerentscheids auf einem Stimmzettel stehen und mit dieser in Form einer Stichfrage abgestimmt werden soll. Den Bezirksabgeordneten liegt demgegenüber die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Abfassung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und haben diese Kenntnis den Vertrauensleuten voraus. Seit Mitte März laufende Bemühungen der Vertrauensleute, mit der Bezirksabstimmungsleitung und dem Bezirksamtsleiter eine faire Regelung zu vereinbaren, die die Chancengleichheit beider Verfahrensparteien wahrt, scheiterten an der fehlenden Bereitschaft des Bezirksamtes, auf die Vorschläge der Vertrauensleute konstruktiv einzugehen. So misslang auch der Versuch der Vertrauensleute, den abzusehenden, autoritären "Durchmarsch" des Bezirksamtes noch dadurch zu verhindern, dass sie die Bezirksversammlung selbst, in der Sitzung am 29. April 2010, ersuchten, ein faires Abstimmungsverfahren zu ermöglichen. Ein am 4. Mai eingegangener Brief der Bezirksabstimmungsleitung ignoriert jedoch alle Vorschläge der Vertrauensleute und weist sie an, spätestens bis zum 12. Mai ihre Beiträge zum Informationsheft im Bezirksamt abzugeben. Die den Vertrauensleuten unbekannte Fragestellung der Bezirksversammlung, die seit dem Zulässigkeitsbescheid vom 3. März 2010, also seit zwei Monaten, hätte formuliert werden können, wird von der Bezirksabstimmungsleitung punktgenau erst zum Abgabetermin der Textbeiträge am 12. Mai angefordert. Die sich aufdrängende Frage nach der Professionalität und Neutralität der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung stellt sich auch bei den festgestellten Merkwürdigkeiten bei der Gültigkeitsüberprüfung und Auszählung der Unterschriften zum laufenden Bürgerbegehren nach der Erstabgabe von Unterschriftslisten am 26. Oktober 2009. Nach Schätzung der Vertrauensleute wurden dabei über 500 gültige Unterschriften fälschlich als ungültig bewertet. Nach monatelangen, vergeblichen Nachfragen bei der Bezirksabstimmungsleitung und beim Bezirksamtsleiter wurde auch hierzu die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 29. April 2010 um Unterstützung gebeten. Am 4. Mai traf nun ein Schreiben des Bezirksamtsleiters ein, wonach das Bezirksamt die Fragen der Vertrauensleute weiterhin nicht beantworten will, da der Amtsleiter trotz der vorgelegten Beweise "keinerlei Anlass zu Beanstandungen" sieht. Die Bemühungen der Vertrauensleute, die festgestellten Verfahrensfehler bezirksintern aufzuklären, sind somit gescheitert. Über das weitere Vorgehen in der Sache wird die Bürgerinitiative in Kürze eine Entscheidung treffen. Die "Arroganz der Macht", die von den behördlichen und politischen Macht-habern im Bezirk Eimsbüttel offen zur Schau gestellt wird, zeigt einmal mehr, wie wichtig dieser Bürgerentscheid ist, um grundlegende Änderungen der politischen Kultur vor Ort in Gang zu setzen: für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!
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