Dienstag, 13. Juli 2010
Eimsbüttler Bürger entschieden für die Natur und gegen einen Büroklotz am Isebekkanal
Mit einer überzeugenden Mehrheit von rund 70 Prozent der gültigen Stimmen haben die Eimsbüttlerinnen und Eimsbüttler am 1. Juli 2010 in einem Bürgerentscheid das Ansinnen ihrer Bezirkspolitiker zurückgewiesen, die naturnahe Gewässerlandschaft am Isebekkanal und das denkmalgeschützte Klinker-Ensemble am U-Bahnhof Hoheluftbrücke mit einem riesigen Büroklotz zu verunstalten.
Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" hat die Abstimmungen des Bürgerentscheids mit mehr als zwei Dritteln der gültigen Stimmen eindeutig gewonnen. Sowohl bei der Ja-Nein-Abfrage als auch bei der Stichfrage des Stimmzettels lag die Zustimmung zu der Vorlage des Bürgerbegehrens bei 70 %. Demgegenüber gibt es bei der Vorlage der Bezirksversammlung eine auffallende Differenz von 20 % zwischen den beiden Abfragen: Rund 40 % derer, die zunächst mit Ja für die Vorlage der Bezirksversammlung gestimmt hatten, zogen ihre Zustimmung bei der Stichfrage wieder zurück und votierten dann zu Gunsten des Bürgerbegehrens.
Hauptgrund für dieses unterschiedliche Stimmverhalten der Abstimmenden war offenbar die irreführende Fragestellung der Bezirksversammlungs-Vorlage. Denn sie bezog sich nicht nur auf den eigentlichen Gegenstand des Bürgerbegehrens, nämlich auf die geplanten Rodungen und Bebauungen vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Vielmehr enthielt die Vorlage der Bezirksversammlung die Fragestellung eines früheren Bürgerbegehrens - "Hände weg vom Isebek!" -, dessen Abstimmung das Bezirksparlament zuvor zweimal durch vorgetäuschte Zustimmung verhindert hatte. Wörtlich abgeschriebene Textteile des verhinderten Bürgerbegehrens standen nun in der Informationsbeilage der Bezirksversammlung. Um die Täuschung perfekt zu machen, begann die Frage der Bezirksversammlung zum Bürgerentscheid mit einem Text - "Sind Sie für den vollständigen Erhalt des Isebek-Grünzuges ..." –, der fast wörtlich dem Namen der ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal, der Initiatorin des Bürgerentscheids, entnommen war. Und unter dem Namen "Rettet die Isebek" waren die Bezirkspolitiker denn auch bemüht, sich selbst als die wahre Isebek-Bürgerinitiative auszugeben. Durch diese mehrfache Irreführung versuchten sie den Eimsbüttlern offenbar vorzuspiegeln, nur durch ein Ja zu der Vorlage der Bezirksversammlung sei der möglicherweise gefährdete Isebek-Grünzug vor der Zerstörung zu retten. Ein großer Teil der so erschlichenen Ja-Stimmen gingen der Bezirksversammlung dann aber bei der Stichwahl wieder verloren, weil die Abstimmenden den Schwindel durchschaut hatten und der Ablehnung des "Hoheluftkontors" größeres Gewicht beimaßen.
Das trotz aller Täuschungsversuche überaus eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" ist umso eindrucksvoller, als die Bezirkspolitiker unter Verwendung von Partei- und Steuergeldern eine wahre Materialschlacht mit Tausenden von Plakaten und Flugblättern sowie zahlreichen Parteiständen in allen Stadtteilen des Bezirks Eimsbüttel gegen das Bürgerbegehren führten.

Angesichts der totalen finanziellen Übermacht und des enormen Material- und Personaleinsatzes der Bezirksversammlung ist die klare Ablehnung des Bürogroßbaus am Isebekkanal durch die Eimsbüttler Bürger ein glattes Misstrauensvotum gegen die Bezirksversammlung und an die Adresse jener, die mit der unglaubwürdigen Werbekampagne der Bezirksversammlung versuchten, die Eimsbüttler für dumm zu verkaufen. Zu den Organisatoren dieser Kampagne gehörte insbesondere der Vorsitzende der Bezirksversammlung, Niels Böttcher, CDU, der das amtliche Wappen des Bezirks Eimsbüttel zum Klick-Button bei Facebook verkommen ließ und mit seinem Auftritt im Internet die Würde des Bezirksparlaments in Mitleidenschaft zog. Ebenso der hinter dem Internetauftritt stehende Unternehmensberater Carsten Ovens, CDU, Bezirksabgeordneter und Kreisvorsitzender der Jungen Union, der bereits im Januar 2010 mit der Parole "Rettet die Isebek" und einer täuschend imitierten Unterschriftensammlung gezielt Mittel der Desinformation und der Identitätstäuschung gegen das Bürgerbegehren einsetzte.
Dieselbe Gruppe von CDU-Funktionären, zu der auch der Immobilienhändler und Fraktionsvorsitzende Michael Westenberger zählt, hat nun nach dem verlorenen Bürgerentscheid erneut eine Desinformationskampagne gestartet, mit der sie den eigenen, eklatanten Misserfolg sowie den Sieg und die Legitimität des Bürgerbegehrens kleinzureden versucht. Wurde die Abstimmungsbeteiligung von gut 23 % beim Bürgerentscheid vor der Auszählung der Stimmen von der örtlichen CDU noch als "durchschnittlich" und "üblich" bezeichnet, so spricht die CDU nun, nach Bekanntwerden ihrer Niederlage, von einer "geringen Wahlbeteiligung". Gleichzeitig sind "Verfassungsexperten" und die Mittelstandsvereinigung der Hamburger CDU auf den Plan getreten, die die Festsetzung einer höheren Abstimmungsbeteiligung - eines Quorums - bei Bürgerentscheiden fordern.
Über Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren lässt sich trefflich streiten. Im konkreten Fall des Eimsbüttler Bürgerentscheids würde eine höhere Abstimmungsbeteiligung den Gegnern der direkten Demokratie indes nicht weiterhelfen. Geht man einmal von einem Abstimmungsquorum von 40 % der Wahlberechtigten des Bezirks aus - eine der Zahlen, die der CDU-Politiker Ulrich Karpen vorschlug und die noch über der Wahlbeteiligung von 34,7 % bei den Europawahlen 2009 in Hamburg liegt - so ergibt eine einfache Dreisatzrechnung Folgendes:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel würde bei einer Abstimmungsbeteiligung von 40 % erst dann eine Mehrheit von einer Stimme erhalten, wenn neben den bisher 45.183 Teilnehmern am Bürgerentscheid, von denen rund 70 % für das Bürgerbegehren und rund 30 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmten, weitere 33.243 Wahlberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen würden, die dann aber mit nur 25 % für das Bürgerbegehren und mit 75 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmen müssten. Das eindeutige Abstimmungsergebnis vom 1. Juli müsste sich also mehr als umkehren. Eine derartige Annahme ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Auch die Zahlenspiele der CDU können daher nicht über die Tatsache hinwegtäuschen: Die Eimsbüttler sind mit großer Mehrheit für die Erhaltung der Natur und für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am Isebekkanal, aber gegen den erdrückenden, von der CDU herbeigesehnten Büroklotz.
Das eindeutige Ergebnis des Eimsbüttler Bürgerentscheids ist ein klarer HANDLUNGSAUFTRAG AN DAS BEZIRKSAMT EIMSBÜTTEL, nun unverzüglich die positiven Zielsetzungen des Bürgerentscheids planerisch und praktisch umzusetzen.
Durch den Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wurden jene Teile des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" noch einmal ausdrücklich bestätigt, die den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal betreffen. Handlungsauftrag des aktuellen Bürgerentscheids in diesem Bereich ist mithin:
1. Verzicht auf Gehölzrodungen und Bebauungen;
2. planerische Erweiterung des Grünzuges am Isebekkanal auf diesen Bereich;
3. entsprechende Ausweisung des Bereichs gemäß geltendem Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum als Öffentliche Grünanlage;
4. entsprechende Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12.
Im Verbund damit sind auch alle anderen am 13.8.2009 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossenen Zielsetzungen des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" umzusetzen, wie sie bereits weitgehend in dem "Verfahrensbericht zur Umsetzung des Bürgerbegehrens 'Hände weg vom Isebek!'" des Bezirksamtes Eimsbüttel für die Hauptausschuss-Sitzung vom 15.10.2010 enthalten sind:
5. Erhaltung und naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke;
6. seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen;
7. seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK;
8. besondere Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze als Teil des Biotopverbundsystems;
9. planerische Sicherung der vorgenannten Zielsetzungen.
Ad hoc sollten unverzüglich die vom Bezirksamt als "Schandflecke" geduldeten Verwahrlosungen im Bereich des erweiterten Isebek-Grünzuges durch entsprechendes Verwaltungshandeln behoben werden, insbesondere:
10. Entsiegelung und naturnahe Begrünung der 15 x 24 m großen Asphaltfläche zwischen McDonald's und Röhrenbunker, nach Entfernung des Bauzauns und der bisher geduldeten Abfälle am Rand der Fläche;
11. Ausbesserung und Instandsetzung des verwahrlosten Fußwegs am Isebekkanal, unter Schonung der angrenzenden Bäume und Sträucher.
Zu den beiden letztgenannten Punkten liegen der Bezirksverwaltung bereits Anfragen und Vorschläge der ISEBEK-INITIATIVE vor.
Lesen Sie dazu:
ROLL BACK AN DER ALSTER: In Hamburg wollen konservative Politiker und Medien die Bürgerentscheide einschränken
Ein Volk nach eigener Wahl?
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Die ISEBEK-INITIATIVE ist Teil des Bündnisses Recht auf Stadt
Donnerstag, 24. Juni 2010
NATURSCHUTZBUND SOLL BÜROBAU SCHÜTZEN:
Alexander Porschkes Weg vom Mühlenberger Loch zum Isebek
In seiner Funktion als Vorsitzender des Hamburger Naturschutzbundes (NABU) hat sich der GAL-Politiker und Geschäftsmann Alexander Porschke in einer Pressemitteilung am 16. Juni 2010 für den Bau einer großen Büroimmobilie mit Fastfood-Restaurant zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke in Hamburg-Eimsbüttel ausgesprochen. Er fiel damit einer Gruppe von Naturschützern in den Rücken, die sich - als ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal - seit über zwei Jahren erfolgreich für die Bewahrung einer Naturoase im Eimsbütteler Kerngebiet einsetzt. Porschke ließ den NABU politisch Partei ergreifen gegen ein Bürgerbegehren der Isebek-Initiative, das die drohende Zerstörung der Biotopvernetzung des Isebek-Grünzuges durch das geplante Bauvorhaben verhindern will. Schon einmal, im Jahre 1999, hat Porschke der Natur und dem Naturschutz in Hamburg schweren Schaden zugefügt, als er als Umweltsenator der Zubetonierung des ökologisch wertvollsten Bereichs des Mühlenberger Lochs zustimmte, des größten europäischen Süßwasserwatts und des ehemals wichtigsten Wasservogelrastplatzes in Hamburg. Gleichzeitig wurden damit 170 Hektar Rückhalteflächen beseitigt, in welche die stetig höher auflaufenden Sturmfluten ausweichen konnten.
Am 23. März 2010 übernahm A. Porschke den Vorsitz des NABU. Er musste dazu nicht einmal aus dem Hause gehen, denn er hat seinen Firmensitz dort, wo auch der NABU seine Geschäftsstelle hat, in der Eimsbüttler Osterstraße 58. Porschke, von Haus aus Ingenieur für Regelungstechnik, vermarktet dort unter anderem sein Herrschaftswissen und seine Beziehungen als ehemaliger Umweltsenator in einer Firma, die ursprünglich "Büro Porschke, Umwelt, Entwicklung, Kommunikation" hieß. Einige Monate vor Übernahme des NABU-Vorsitzes entfernte Porschke seinen Namen aus der Firmenbezeichnung; sie lautet nun "Gesellschaft für Umwelt, Entwicklung und Kommunikation (gumeko)".
Zu den Auftraggebern des "Politikberaters" Porschke gehört - laut gumeko-Website - neben der Wirtschaftsbehörde Hamburg auch der Naturschutzbund Hamburg NABU. Der nun übernommene Vorsitz eben dieses Vereins ist für den Geschäftsmann Porschke sicher nicht von Nachteil. Und wie gut sich als ehemaliger Umweltpolitiker mit Umweltberatung für die Hamburger Wirtschaftsbehörde Geld verdienen lässt, hat ja bereits der ehemalige umweltpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Bodo Fischer, gezeigt, der seinerzeit mit einem Gutachten seines Büros für Umweltberatung BFUB zum Mühlenberger Loch einen entscheidenden Beitrag zur Teilzerstörung des kostbaren Süßwasserwatts lieferte, für sein Gutachten und andere Dienstleistungen 10 Millionen Mark erhielt und als Koordinator der städtischen A380REA Realisierungsgesellschaft Finkenwerder mbH für die Umsetzung der zerstörerischen Baumaßnahmen sorgen durfte.
Unmittelbar nach Übernahme des NABU-Vorsitzes erklärte Porschke der Presse, er wolle "den NABU politischer ausrichten". Gleich darauf begann der neue Vorsitzende mit der politischen Ausrichtung des Naturschutzbundes Hamburg gegen das laufende, auch von seiner Partei, der GAL, bekämpfte Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!". Am 5. Mai 2010 nutzte Porschke seinen Antrittsbesuch in der Eimsbüttler NABU-Gruppe dazu, seine ablehnende Auffassung zu den Zielen des Bürgerbegehrens ausführlich darzulegen. Anschließend ließ er über den am Isebekkanal geplanten Bau eines großen Büroblocks ("Hoheluftkontor") abstimmen, der von dem Bürgerbegehren wegen der entstehenden ökologischen Schäden abgelehnt wird, und erhielt ein fast einstimmiges Votum für eine mögliche Zustimmung des NABU zu dem umstrittenen Bauvorhaben.
Ähnliche Versuche Porschkes, den NABU gegen den bevorstehenden Bürgerentscheid einzuschwören, waren dem Vernehmen nach nicht immer so erfolgreich, weil im Naturschutz engagierte Mitglieder des Verbandes Widerspruch anmeldeten. Der Versuch einer Fachgruppe beim NABU, einen an den Vorstand gerichteten Protestbrief, der die Befürwortung des Hoheluftkontors durch den NABU missbilligt, auch der Öffentlichkeit bekannt zu machen, scheiterte indes, nachdem Porschke Kenntnis davon erhalten hatte.
Am 27. Mai 2010 hatte "der NABU" ein Gespräch mit dem Eimsbüttler Bezirksamtsleiter und überzeugte sich, laut Pressemitteilung vom 16.6.2010, von der Unbedenklichkeit des Bauvorhabens auf Kosten der Biotopvernetzung des Isebek-Grünzuges.
Deprimierend und ergebnislos verlief ein Gespräch, das Mitglieder der Isebek-Initiative am 11. Juni 2010 mit Herrn Porschke und zwei ausgewählten Mitgliedern der Eimsbüttler NABU-Gruppe führten. Gleich zu Beginn des Gesprächs gab Porschke zu verstehen, dass er seine Entscheidung gegen die Ziele des Bürgerbegehrens bereits getroffen habe. Die Mitglieder der Isebek-Initiative hoben hervor, wie wichtig es ihnen sei, mit diesem Bürgerentscheid auch die Gedanken des städtischen Naturschutzes in alle Eimsbüttler Haushalte zu tragen und auf diese Weise allgemein für den Naturschutz zu werben. Dass in dieser Situation die öffentliche Abkanzelung einer engagierten, unabhängigen Naturschutzgruppe durch den übermächtigen Verband NABU dem Naturschutzgedanken in Hamburg schaden würde, ließ Porschke nicht gelten.
Die nachfolgenden politischen Aktionen Porschkes waren anscheinend genau auf die Maßnahmen des Bezirksamtes Eimsbüttel abgestimmt: Am 16. Juni 2010 um 9.35 Uhr, genau zu der Zeit, in der die Abstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid der Isebek-Initiative an die Eimsbüttler Haushalte ausgeliefert wurden, versandte Porschke eine Pressemitteilung mit der Überschrift "NABU hält Hoheluftkontor an der Isebek unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes für vertretbar". Wenig später, um 15.31 Uhr, verschickte Porschke eine Vollzugsmeldung, mit seiner Pressemitteilung als Anlage, an die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz seiner Partei, der GAL. Am darauffolgenden Morgen konnten die Eimsbüttler beim Ausfüllen ihrer Abstimmungsunterlagen in einer Hamburger Boulevardzeitung nachlesen, wie sie nach Auffassung des wörtlich zitierten Porschke abzustimmen hätten. Unter der Überschrift "Der absurdeste Bürgerentscheid der Stadt" hieß es, der NABU habe "nun dazu aufgerufen, im Bürgerentscheid für die Bebauung zu stimmen." Auch in den Folgetagen bestimmte die Bürobau-Werbung Porschkes die Schlagzeilen der Presse zum Bürgerentscheid, so am 23. Juni 2010 in einem Eimsbüttler Anzeigenblatt: "Naturschutzbund: Ja zum Hoheluftkontor".
Der GAL-Politiker, Geschäftsmann und NABU-Vorsitzende Porschke befindet sich bei seinen Aktivitäten gegen unabhängige Eimsbüttler Naturschützer in einem mehrfachen Interessenkonflikt.
Als GAL-Politiker ist er im vergangenen Jahr bereits bei der Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl gescheitert. Die Übernahme des NABU-Vorsitzes nutzt Porschke nun zu ganzseitigen Selbstdarstellungen in der Presse, um sich als jemand, der sich "politisch wieder einmischen" will, wirkungsvoll in Szene zu setzen. Bei seiner politischen Einmischung als NABU-Vorsitzender in einen Bürgerentscheid mit hohem Aufmerksamkeits- und Bekanntheitsgrad kann Porschke mit entsprechend großen Schlagzeilen für sich rechnen.
Gleichzeitig versucht Porschke mit seinem Angriff auf das Naturschutz-Bürgerbegehren offenbar, seinen mangelnden politischen Einfluss in der GAL aufzubessern. Denn die GAL in Eimsbüttel gehört zu den schärfsten Gegnern der Isebek-Initiative. Die "grüne" Isebek-Initiative ist gleichsam das schlechte Gewissen der Eimsbüttler GAL, erinnert sie doch diese ehemals grüne und aus Bürgerinitiativen entstandene Partei daran, wie weit sie sich inzwischen - zum Zwecke der Machtteilhabe - von ihren früheren Idealen entfernt hat. Die Eimsbüttler GAL war die eifrigste Befürworterin der geplanten, umfangreichen Baumfällungen vor dem Kaifu-Freibad, denn sie wollte die gesamte Baumallee der Verbreiterung des ihr wichtigeren Radweges opfern. Ebenso eifrig setzte sich die Eimsbüttler GAL für die Rodung der ökologisch wertvollen Isebek-Ufergehölze vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke ein, - nach Auffassung des GAL-Sprechers nur "Wildwuchs". Und die Eimsbüttler GAL beteiligte sich in vorderster Reihe an der Verhinderung des Bürgerentscheids "Hände weg vom Isebek!" durch rechtmissbräuchliche Scheinübernahmen des Bürgerbegehrens.

Dass der NABU-Vorsitzende Porschke sich - bei einem Büroleerstand von 1 Million Quadratmetern in Hamburg - für den Bau einer riesigen Büroimmobilie mit weiteren 5000-6000 Büroquadratmetern ausgerechnet in einem wichtigen Vernetzungsbereich des städtischen Biotopverbundes stark macht, ist so unverständlich, dass man fragen muss, ob hier möglicherweise auch andere Interessen eine Rolle spielen.
Städtebaulich lässt sich dieser Büroblock inmitten einer denkmalgeschützten, in Hamburg einmaligen Klinkerbebauung der Weimarer Zeit ja nicht mehr ernsthaft rechtfertigen, nachdem auch der angesehene Hamburger Kunsthistoriker und Denkmalschützer Professor Dr. Hermann Hipp sich entschieden gegen diese alles erdrückende Bebauung ausgesprochen hat.
Es geht also ums Geld:
Die Finanzbehörde will ein lukratives Grundstück verkaufen, statt es gemäß geltendem Baustufenplan als öffentliche Grünanlage herzurichten. Ein Investor will 20 Millionen Euro investieren, um damit eine hohe Rendite für eine Büroimmobilie im Grünen und am Wasser zu erzielen. Und der Bezirk erhält eine Prämie aus dem bezirklichen Anreizsystem für die bedarfsgerechte Bereitstellung einer als Grünanlage geplanten Fläche zur Bebauung. Auch für den Geschäftsmann Porschke, der ja auch von Behörden- und Firmenaufträgen lebt, könnten die Erwartungen seiner tatsächlichen oder potentiellen Auftraggeber eine Rolle spielen. Und für den NABU-Vorsitzenden besteht immer die Gefahr, dass die Aussichten auf staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen im Zweifelsfall höheres Gewicht entfalten als Gesichtspunkte des Naturschutzes.
Fachlich sind die Einschätzungen Porschkes zur Situation am Isebekkanal jedenfalls ebenso falsch wie seinerzeit die beim Mühlenberger Loch, - und damit sind wir wieder beim Eingangsgedanken dieser Betrachtung. Für die Zerstörung eines Biotopverbundes gibt es ebenso wenig einen Ausgleich wie für ein einmaliges Süßwasserwatt mit seiner speziellen Lebensgemeinschaft, das sich elbabwärts unter anderen Umweltbedingungen - zum Beispiel zunehmendem Brackwassereinfluss aufgrund der Elbvertiefung - nicht gleichartig wiederherstellen lässt. Als "aberwitzig" und als "groben Unfug" bezeichneten Biologen denn seinerzeit auch den Vorschlag, die Haseldorfer Marsch - ein wichtiges und geschütztes Brut- und Rastgebiet für Wiesenvögel - als Teilausgleichsmaßnahme für die Teilzerstörung des Mühlenberger Lochs ebenfalls zu zerstören. Dem Naturschutzbund-Vorsitzenden Porschke fehlen anscheinend wichtige Fachkenntnisse für den Naturschutz oder auch die Bereitschaft, fachlichen Rat zu beherzigen. Wenn er nun sein Amt dazu benutzt, autoritär eine ausdrücklich "politischer ausgerichtete" Zielsetzung in seinem Verband auch gegen den Widerstand fachkundiger Naturschützer durchzusetzen, dann kommen so unerfreuliche Ergebnisse dabei heraus, wie jene Pressemitteilung vom 16. Juni 2010, in der der Vorsitzende des Naturschutzbundes für den Bau einer Gewerbeimmobilie eintritt, die der Natur eindeutig schadet.
Mit der Instrumentalisierung eines dem Naturschutz verpflichteten Verbandes für seine politischen Zwecke ist A. Porschke dabei, den Naturschutzbund Hamburg in Verruf zu bringen. Naturfreunde in Hamburg werden sich fragen, ob sie weiter Beiträge und Spenden an einen Verein zahlen sollen, der sich von seinem Vorsitzenden zur Speerspitze gegen ein Bürgerbegehren missbrauchen lässt, das den Schutz der Stadtnatur ernster nimmt als der derzeitige Vorsitzende des NABU Hamburg.
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Mittwoch, 16. Juni 2010
FÄLSCHEN ALS MITTEL DER POLITIK IM BEZIRK EIMSBÜTTEL
oder:
Wie die Bezirksversammlung die Eimsbüttler beim ersten Bürgerentscheid zu täuschen versucht
Um den umstrittenen Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Fast-Food-Restaurant und einer Tiefgarage zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke durchzusetzen, greifen Politiker des Bezirks Eimsbüttel derzeit zu Mitteln der Fälschung. Mit einer breit angelegten Desinformationskampagne zum Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" versuchen sie, die Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürger über das wahre Ausmaß der geplanten Bebauungen und der dadurch entstehenden Schäden zu täuschen, und geben sich dabei als "Retter der Isebek" aus.
Auf großen, bunten Plakaten werben die Bezirkspolitiker allenthalben für Ihr fragwürdiges Bauvorhaben am Isebekkanal, dessen Verwirklichung die Zerstörung eines städtebaulichen Kulturdenkmals und eines für den Biotopverbund unverzichtbaren Gehölzbestandes zur Folge hätte. Um von diesen Schäden abzulenken, sind die beteiligten Politiker in das Gewand der für den Naturschutz eintretenden Isebek-Initiative geschlüpft: sie geben sich als "Retter der Isebek" aus. Die Bezirkspolitiker bedienen sich damit eines Täuschungstricks, der in der Biologie als Signalfälschung oder auch "Mimikry" bekannt ist.
Ein viel zitiertes Beispiel der Signalfälschung ist ein Meeresfisch namens Seeteufel. Der hat auf seiner Rückenflosse einen angelartigen Fortsatz, den er vor seinem Maul wie einen Wurm bewegen kann, mit der Folge, dass andere Fische angelockt und so zu einer leichten Beute werden. Ähnlich haben nun die Bezirkspolitiker als Lockmittel den Text des im Vorjahr von ihnen verhinderten Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" fast wörtlich abgeschrieben, so dass der arglose Eimsbüttler, der sein Kreuz bei diesen, inzwischen auch vom Bezirksamt akzeptierten Forderungen der Isebek-Initiative macht, dafür keine Gegenleistung erhält, sondern - schnapp - einen hässlichen Fastfood-Büro-Koloss ans Isebek-Ufer gesetzt bekommt.
Neben der beschriebenen Signalfälschung setzen die Bezirkspolitiker gezielt auch Mittel der Bildfälschung ein. Diese Fälschungen sind einerseits darauf ausgerichtet, über das riesige Ausmaß des geplanten Baukörpers und über seine erdrückende und verdunkelnde Wirkung hinwegzutäuschen. Zum anderen zielen die Bildfälschungen darauf ab, eine angebliche "Unattraktivität" der für den Bürobau benötigten Fläche vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu behaupten und dies - unter gezielter Auslassung aller positiven Aspekte - in den düstersten Farben auszumalen.

Ein typisches Beispiel dieser Fälschungspraxis ist das erste Bild im Beitrag der Bezirksversammlung im Informationsheft für den Bürgerentscheid. "Traurige Realität" ist das Bild überschrieben, denn es soll, wie im dazugehörigen Text nachzulesen, die "Unattraktivität" dieses Areals darstellen. Die traurige Realität ist eine ganz andere: das Bild ist eine Fälschung. Es vermittelt den Eindruck eines Fotos, das vom Isebek-Ufer aus in Richtung U-Bahnhof Hoheluftbrücke aufgenommen wurde, - ist aber in Wirklichkeit eine trickreiche Fotomontage, die den arglosen Betrachter in die Irre führt. Dies ergibt sich unmittelbar daraus, das auf dem Bild zwei Pappeln vor dem Bahnhof abgebildet sind, obgleich dort in Wahrheit nur eine Pappel steht. An der Stelle, wo rechts neben der linken Pappel schöne, naturnahe Gehölzbestände abgebildet sein müssten, ist das Bild abgeschnitten, und es folgt noch einmal ein Bildabschnitt links von der nun rechten Pappel. Ein im Hintergrund haltender U-Bahnzug verlor dabei sein Hinterende. Das Bild wurde dann wieder genau dort rechts beendet, wo die schutzwürdigen Gehölzbestände über dem völlig überwachsenen Röhrenbunker beginnen, der im Text der Bezirksversammlung ausdrücklich als Teil der betrachteten Fläche genannt wird.

Auch in allen anderen Darstellungen der Bezirkspolitiker ist das Bestreben erkennbar, die ökologischen Verwüstungen, die das geplante Großbauvorhaben auslösen würde, zu verschweigen und zu vertuschen. Denn mit den beabsichtigten, umfangreichen Rodungen würde auch das einzige und unverzichtbare Verbindungsglied zwischen den Grünzügen am Isebekkanal und an der U-Bahnstrecke Hoheluftbrücke - Schlump zerschnitten und damit ein wichtiges Teilstück des grünen Biotopverbundes in Hamburg zerstört. Der übergroße Büroklotz stünde dann wie ein großer Querriegel in dieser ökologisch wichtigen Übergangszone.
Das Bestreben der Bezirkspolitiker, die riesigen Ausmaße des geplanten Baukörpers am Isebekkanal und seine erdrückende und verdunkelnde Wirkung zu vertuschen und zu verniedlichen, zeigt sich in weiteren Bildfälschungen zum Bürgerentscheid. Sofort ins Auge springt die grobe Verfälschung der Wirklichkeit auf den derzeitigen Plakaten und Flyern der Bezirksversammlung. Der Fälschungseffekt wurde auf zweierlei Weise erreicht. Einerseits wurde die Breite des Gebäudes relativ zu den Nachbargebäuden auf etwa 40% der wahren Breite zusammengeschoben. Zum anderen wurden die Fenster des Gebäudes extrem groß und weiß dargestellt. So wurde aus dem riesigen, undurchsichtigen Büroklotz ein filigranes, fast transparentes Gebilde, das eher einem Gerüst gleicht als einem massiven Gebäude. Perfekter konnte die Bezirksversammlung ihre wahren Absichten nicht verschleiern.
Besonderes Gewicht legt die Bezirksversammlung bei ihrer Desinformationskampagne auf die Verfälschung des eigentlichen Themas - im Gesetzestext: des Gegenstandes - des Bürgerentscheids. Statt sich auf das eigentliche Thema - die Rodungen und die Großbebauung vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke - zu konzentrieren, stellt sie die - aus Texten der Isebek-Initiative wörtlich abgeschriebenen - Fragen des gerade verhinderten Bürgerentscheids "Hände weg vom Isebek!" ganz in den Vordergrund ihrer eigenen Fragestellung und Kampagne. Als Höhepunkt dieser Themenfälschung nahm die Bezirksversammlung mit Beschluss vom 12.5.2010 dann auch noch den Erhalt "aller Kleingärten" in ihren, vom Thema ablenkenden Fragenkatalog auf.
Kleingärten gibt es nicht im Grünzug am Isebekkanal, und sie waren auch nicht Thema der beantragten Bürgerbegehren. Zum ersten Mal in die Diskussion eingeführt wurden die Kleingärten von dem derzeitigen Leiter des Bezirksamtes Eimsbüttel in einem moderierten Gespräch der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens mit Vertretern der Bezirksversammlung am 23.4.2010, in dem der Amtsleiter mehrfach ausdrücklich als Vorstandsmitglied des Kleingartenvereins Hohe Weide e.V. auftrat. Tags zuvor hatte er den Vertrauensleuten in einem Gespräch erklärt, er wolle die Diskussion zum Bürgerentscheid dazu nutzen, die Kleingärten seines Vereins planerisch zu sichern.
Vor allem gegen diesen offensichtlichen Missbrauch ihres Bürgerbegehrens für die privaten Interessen des Bezirksamtsleiters und für die Irreführung einer den Zielen der Isebek-Initiative nahestehenden Bevölkerungsgruppe beantragten die Vertrauensleute am 21.5.2010 eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht und hatten damit in der Hauptsache ihres Anliegens Erfolg: Um in dem juristischen Verfahren nicht zu unterliegen, beschloss die Bezirksversammlung in aller Eile am 27.5.2010, "alle Kleingärten" aus ihrer Vorlage herauszunehmen. Geblieben ist "der Kleingarten" ohne weitere Definition. Gemeint ist möglicherweise der alte Imkergarten vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke, dessen naturnahe Erhaltung für die örtliche Biotopvernetzung ein vorrangiges Ziel des Bürgerbegehrens der Isebek-Initiative ist.
Dass der Bezirksamtsleiter in seinen Pressemitteilungen zu den Gerichtsverfahren vom 31.5. und 7.6.2010 die für ihn peinliche Herausnahme "aller Kleingärten" aus der Vorlage der Bezirksversammlung verschweigt und damit die wahren Inhalte der Verfahren grob verfälschend darstellt, kann da nicht mehr verwundern.
In dieser Situation, in der auch das Bezirksamt sich als unfähig erweist, neutral für eine wahrheitsgemäße Information und ein faires Abstimmungsverfahren zu sorgen, rufen die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens alle stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger in Eimsbüttel auf:
Lassen Sie sich bei der Abstimmung zum Bürgerentscheid nicht wie die kleinen Fische vom Seeteufel hinters Licht führen. Ohne die Isebek-Initiative wären längst unzählige Bäume und Sträucher am Isebek der Motorsäge zum Opfer gefallen.
Stimmen Sie deshalb mit
► JA für die Vorlage des Bürgerbegehrens, mit
► NEIN gegen das Plagiat der Bezirksversammlung! und mit
► "Die Vorlage des Bürgerbegehrens" bei der Stichfrage
Mittwoch, 26. Mai 2010
Eimsbüttler Appell
zum Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel!
Der Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" am 1. Juli 2010 gibt Ihnen erstmals die Möglichkeit, bei einer wichtigen Entscheidung im Bezirk Eimsbüttel selbst mitzubestimmen. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung.

Möbel-Höffner, Niendorfer Gehege, Emil-Andresen-Straße, Feldhoopstücken, Grandweg, - überall im Bezirk Eimsbüttel regt sich Widerstand gegen eine als unmäßig empfundene Bau- und Abholzpolitik, die auf die Interessen der Bürger nach Erhaltung von Grünflächen und Bäumen keine Rücksicht nimmt.

Auch wenn Sie selbst nicht in der Nähe des Isebekkanals wohnen und nicht unmittelbar betroffen sind von den geplanten Abholzungen und der beginnenden Bebauung im Bereich des für die Bewohner des Eimsbütteler Kerngebiets so wichtigen Isebek-Grünzuges, so können Sie doch mit Ihrem JA zu diesem Bürgerentscheid ein Zeichen setzen und den Verantwortlichen zurufen:
STOPPT DEN GRÜNFRAß IM BEZIRK EIMSBÜTTEL!
1. Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!
"Hände weg vom Isebek!", so hieß das Bürgerbegehren, mit dem mehr als 12.000 Eimsbüttler im Herbst 2008 einen Bürgerentscheid beantragten. Sie setzten sich damit ein für die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und Privatisierung. Eines der Hauptziele des Bürgerbegehrens war, die schöne Gewässerlandschaft und ökologisch wertvolle Gehölzbiotope zwischen Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke vor der Zerstörung zu bewahren. Denn dort soll ein überdimensionaler Bürokomplex mit Fastfood-Restaurant und Tiefgarage gebaut werden.
Doch Bezirksamt und Bezirksversammlung verhinderten die Durchführung des von so vielen Eimsbüttlern beantragten Bürgerentscheids und entwickelten dabei einen unglaublichen Einfallsreichtum. Zweimal stimmte die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren formal zu und beendete damit vorzeitig das Bürgerbegehrensverfahren. Zweimal versuchte die Bezirksversammlung anschließend, ihren eben gefassten Beschluss im wichtigsten Punkt zu revidieren: dem Bau des Fastfood-Büro-Komplexes. Und zwei Gerichtsinstanzen mussten sich mit der rechtswidrigen Veränderung des Bürgerbegehrenstextes durch das Bezirksamt befassen, das aus den Hauptforderungen des Bürgerbegehrens unverbindliche Empfehlungen machen wollte. Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" soll nun das beschämende Hin und Her der Mandatsträger beenden und fordert die Bezirksversammlung auf, ihr Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein weiteres Mal zu brechen.
2. Für die vollständige Erhaltung des Grünzuges am Isebekkanal und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und Privatisierung
Der Isebekkanal liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil mit wenigen Grün- und Freiflächen. Die vielen Hauptverkehrsstraßen bringen eine hohe Schadstoffbelastung der Luft. Der Isebek-Grünzug hat deshalb große Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, als klimatischer Ausgleichsraum und als wohnungsnaher Erholungsbereich; er ist die "Grüne Lunge" des Eimsbüttler Kerngebiets. Mit der Errichtung eines riesenhaften Fastfood-Büro-Komplexes samt Tiefgarage am Isebekkanal würde eine große Grün- und Freifläche dauerhaft versiegelt und privatisiert werden. Sie ist derzeit noch - im geltenden Baustufenplan - als "geplante Öffentliche Grünanlage" ausgewiesen. Planungen für weitere Rodungen und Bebauungen im Bereich des Isebek-Grünzuges liegen vor. Deshalb sagt unser Bürgerbegehren: "Wehret den Anfängen!".
3. Für den Schutz ökologisch wertvoller Gehölzbestände als Teil des grünen Biotopverbundes in Hamburg
Etwa 90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten, acht Fledermausarten haben hier ihren Lebensraum. Der Isebek-Grünzug ist eine schutzwürdige Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an Kanälen oder U-Bahndämmen haben für die biologische Vielfalt eine große Bedeutung und werden von Tieren als Durchgangskorridore zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Über den kleinen, aber wichtigen Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke steht der Isebek-Grünzug in Verbindung mit dem ökologisch ebenfalls wertvollen Grünzug, der sich am U-Bahndamm Richtung Schlump hinzieht. Die Rodung der Gehölze vor dem Bahnhof und ein querstehender Bürokoloss würden diesen wichtigen Biotopverbund zerstören.
4. Für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am U-Bahnhof Hoheluftbrücke
Wegen ihrer überragenden kulturhistorischen Bedeutung steht die gesamte Wohnblockbebauung im Umfeld des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke bis hin zur Bogenstraße unter Denkmalschutz bzw. "Ensembleschutz". In den Jahren 1924 bis 1929 von führenden Hamburger Architekten erbaut, sind die Klinkerbauten in ihrer stilistisch bemerkenswert einheitlichen Gestaltungsweise einmalig in Hamburg. Sie bilden die Typlokalität des "Neuen Bauens" der Weimarer Zeit in Hamburg. Die über Schlankreye und Kaiser-Friedrich-Ufer auf den U-Bahnhof zulaufende Bebauung endet auf beiden Seiten jeweils mit einem sorgfältig gestalteten, turmartigen Abschlussbau unmittelbar vor dem Bahnhof und lässt diesen ausdrücklich frei. Es ist daher widersinnig, hier von einer "Baulücke" zu sprechen. Denn die eindrucksvollen Abschlussgebäude der Klinkerbebauung und der dazwischen gelegene Freiraum mit dem Bahnhof sind zusammengehörende Bestandteile eines ausgewogenen städtebaulichen Ensembles. In diesen Freiraum nun einen Bürokoloss zu setzen, dessen Volumen 4 bis 10 mal so groß ist wie das Volumen der dann ihrer Wirkung beraubten Klinker-Kopfbauten, wäre eine Bausünde, die ein zusammenhängendes städtebauliches Kulturdenkmal zerstören würde. Das gilt auch für leicht reduzierte Bauvarianten des Bezirks: der Koloss bleibt ein Koloss.
5. Für eine menschenfreundliche Gestaltung des U-Bahnhof-Umfeldes
Der Blick vom U-Bahnsteig auf die Isebek-Gewässerlandschaft mit ihren naturnahen Gehölzbiotopen sollte unbedingt erhalten bleiben und nicht durch eine den Bahnhof verdunkelnde Gebäudewand verstellt werden. Dringend umgestaltet werden muss allerdings der Nordbereich zwischen Bahnhof und Hoheluftbrücke, den der Bezirk über Jahre verwahrlosen ließ. Hier sollte ein großzügiger, heller Bahnhofsvorplatz als öffentlicher Verkehrs- und Begegnungsraum entstehen, ergänzt durch eine Parkanlage für Fahrräder. Ein übergroßes Bürohochhaus unmittelbar am Bahnhofseingang würde dies nicht zulassen. Der schmale Durchgang vor dem Bahnhof läge fast den ganzen Tag über im Schatten. Darüber können auch die geschönten Werbebilder des "Hoheluftkontors" - mit der Sonne im Norden - nicht hinwegtäuschen. Der auf diesen Bildern als grüne Vordergrundkulisse verwendete Uferwald des Isebekkanals ist im Bebauungsplan nicht als Grünfläche gesichert und für den Bezirk noch immer eine "Straßenverkehrsfläche". So wie in den siebziger Jahren. Damals sollte der Isebekkanal zugeschüttet werden und einer Stadtautobahn weichen. Mit dem Kampfruf "Hände weg vom Isebek!" wehrten sich die Eimsbüttler erfolgreich gegen diese Zumutung und konnten am 8. Juni 1974 ein großes "Er-Volksfest" am Isebek-Ufer feiern.
Auf ein solches Fest mit Ihnen freuen wir uns schon, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, am 1. Juli 2010 Ihre Kreuze an der entsprechenden Stelle auf dem Stimmzettel gemacht haben. Denn:

Zur Information: Bis spätestens zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin erhalten Sie die Unterlagen für den Bürgerentscheid - Stimmzettel und Informationsheft - von der Bezirksabstimmungsleitung zugeschickt. Sie sollten dann von der Möglichkeit der Briefabstimmung Gebrauch machen, können aber auch am 1. Juli 2010 zwischen 8 und 18 Uhr in den Kundenzentren des Bezirksamtes Eimsbüttel abstimmen.
Montag, 10. Mai 2010
Isebek-Bürgerentscheid:
Widerspruch der Vertrauensleute erfolgreich
Bei den Bemühungen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!", die Einhaltung demokratischer Spielregeln bei der Organisation des am 1. Juli 2010 stattfindenden Bürgerentscheids durchzusetzen, lässt sich ein erster Teilerfolg verbuchen.
Es geht um den Stimmzettel zum Bürgerentscheid. Auf diesem wird über zwei "sich widersprechende Vorlagen zum gleichen Gegenstand" abgestimmt, wie es im Amtsdeutsch heißt. Zur Abstimmung stehen einerseits die Frage des Bürgerbegehrens und andererseits eine - bisher unbekannte - Gegenfrage der Bezirksversammlung. Über beide Fragen kann auf dem Stimmzettel mit JA und mit NEIN abgestimmt werden. Am Fuß des Stimmzettels dann "können die Stimmberechtigten mittels einer Stichfrage entscheiden, welche Vorlage als angenommen gelten soll", - so die "Dienstvorschrift für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken" unter Ziffer 9.4.
Die Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel bekommen aber nicht nur den Stimmzettel zum Bürgerentscheid zugesandt:
"Jeder Haushalt des Bezirkes, in dem mindestens ein Wahlberechtigter wohnt, erhält ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiatoren des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang ihre Argumente darlegen",
bestimmt das Bezirksverwaltungsgesetz in § 32 Absatz 8, und ergänzt in Absatz 10:
"Die Auffassungen der Bezirksversammlung und der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zu dem Gegenstand des Bürgerentscheides dürfen in Veröffentlichungen des Bezirksamts nur in gleichem Umfang dargestellt werden."
Daraus geht hervor, dass die Bezirksversammlung und die Initiatoren und Vertrauensleute des Bürgerbegehrens vollständig gleichberechtigt sind im Bürgerentscheidsverfahren, und dass das Bezirksamt für die Durchsetzung dieser vom Gesetz gewollten Gleichbehandlung verantwortlich ist und sich dabei neutral zu verhalten hat. Das Bezirksamt hat mithin für die Chancengleichheit beider Parteien im Bürgerentscheidsverfahren zu sorgen.
Diese Verpflichtung hat nun die im Bezirksamt in der Sache zuständige Bezirksabstimmungsleitung dadurch verletzt, dass sie es - trotz der konstruktiven Vorschläge der Vertrauensleute - versäumte, die Informationsgleichheit beider Verfahrensparteien bei der Abfassung der Beiträge zu dem Informationsheft für den Bürgerentscheid sicherzustellen. Während die Abgeordneten der Bezirksversammlung die Frage und die Begründung des Bürgerbegehrens bereits seit Oktober 2009 kennen und in ihrem Informationshefttext berücksichtigen können, sollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens - nach dem Willen der Bezirksabstimmungsleitung - ihren Beitrag zum Informationsheft ohne Kenntnis der auf dem Stimmzettel stehenden Gegenfrage der Bezirksversammlung abfassen.
Gegen diese einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung durch die Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung legten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 7.5.2010 Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung ein.
Am 10.5.2010 teilte nun die Bezirksabstimmungsleitung den Vertrauensleuten mit, die Abgabefrist für den Beitrag der Isebek-Initiative sei auf den 19. Mai 2010 verlängert worden. Zuvor wird der Hauptausschuss der Bezirksversammlung am 12. Mai 2010 über die Vorlage der Bezirksversammlung zum Bürgerentscheid beschließen. Die Vertrauensleute gehen davon aus, dass ihnen an diesem Tage die Frage der Bezirksversammlung für den Stimmzettel zum Bürgerentscheid mitgeteilt wird.
SPENDENKONTO
Isebek-Initiative
Konto-Nr. 1637886
Sparda-Bank Hamburg
BLZ 20690500
Die ISEBEK-INITIATIVE ist Teil des Bündnisses Recht auf Stadt
Freitag, 7. Mai 2010
Bezirksamt verletzt demokratische Spielregeln: Widerspruch der Isebek-Vertrauensleute
Gegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Verfahrensparteien beim Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt.
Beanstandet wird die undurchsichtige Vorbereitung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel verschickt werden soll. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimmzettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirksversammlung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen. Den Bezirksabgeordneten liegt die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung bereits seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Formulierung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und sind dadurch eindeutig im Vorteil gegenüber den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens.
Die Vertrauensleute sehen in diesem Vorgehen der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung eine Verletzung ihrer zentralen Grundrechte als gesetzliche Vertreter von fast 10.000 Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift einen - gesetzeskonformen! - Bürgerentscheid beantragt haben.
Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind die Bezirksversammlung und das Bürgerbegehren gleichwertige Träger der demokratischen Willensbildung im Bezirk. Nach Auffassung der Vertrauensleute verstößt die Bezirksabstimmungsleitung mit ihrer einseitigen Bevorzugung der Bezirksversammlung und mit der unzureichenden Information der Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Chancengleichheit, der Transparenz und der Organtreue.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben das Bezirksamt Eimsbüttel zur umgehenden Stellungnahme und zur Revision seines Vorgehens aufgefordert und werden gegebenenfalls das Verwaltungsgericht anrufen, um sich gegen die erneute Behinderung des Bürgerentscheids im Bezirk Eimsbüttel zur Wehr zu setzen.
Mittwoch, 5. Mai 2010
Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!":
Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zu
Ein faires Verfahren bei dem ersten Bürgerentscheid im Bezirk Eimsbüttel - "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" - erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt.
Für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokratische Abstimmung ist von Gesetzes wegen ein Informationsheft vorzubereiten, das dem Stimmzettel beiliegt, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute sollen ihren Textbeitrag - die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens - innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen, die zusammen mit der Frage des Bürgerentscheids auf einem Stimmzettel stehen und mit dieser in Form einer Stichfrage abgestimmt werden soll. Den Bezirksabgeordneten liegt demgegenüber die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Abfassung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und haben diese Kenntnis den Vertrauensleuten voraus.
Seit Mitte März laufende Bemühungen der Vertrauensleute, mit der Bezirksabstimmungsleitung und dem Bezirksamtsleiter eine faire Regelung zu vereinbaren, die die Chancengleichheit beider Verfahrensparteien wahrt, scheiterten an der fehlenden Bereitschaft des Bezirksamtes, auf die Vorschläge der Vertrauensleute konstruktiv einzugehen. So misslang auch der Versuch der Vertrauensleute, den abzusehenden, autoritären "Durchmarsch" des Bezirksamtes noch dadurch zu verhindern, dass sie die Bezirksversammlung selbst, in der Sitzung am 29. April 2010, ersuchten, ein faires Abstimmungsverfahren zu ermöglichen.
Ein am 4. Mai eingegangener Brief der Bezirksabstimmungsleitung ignoriert jedoch alle Vorschläge der Vertrauensleute und weist sie an, spätestens bis zum 12. Mai ihre Beiträge zum Informationsheft im Bezirksamt abzugeben. Die den Vertrauensleuten unbekannte Fragestellung der Bezirksversammlung, die seit dem Zulässigkeitsbescheid vom 3. März 2010, also seit zwei Monaten, hätte formuliert werden können, wird von der Bezirksabstimmungsleitung punktgenau erst zum Abgabetermin der Textbeiträge am 12. Mai angefordert.
Die sich aufdrängende Frage nach der Professionalität und Neutralität der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung stellt sich auch bei den festgestellten Merkwürdigkeiten bei der Gültigkeitsüberprüfung und Auszählung der Unterschriften zum laufenden Bürgerbegehren nach der Erstabgabe von Unterschriftslisten am 26. Oktober 2009. Nach Schätzung der Vertrauensleute wurden dabei über 500 gültige Unterschriften fälschlich als ungültig bewertet. Nach monatelangen, vergeblichen Nachfragen bei der Bezirksabstimmungsleitung und beim Bezirksamtsleiter wurde auch hierzu die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 29. April 2010 um Unterstützung gebeten.
Am 4. Mai traf nun ein Schreiben des Bezirksamtsleiters ein, wonach das Bezirksamt die Fragen der Vertrauensleute weiterhin nicht beantworten will, da der Amtsleiter trotz der vorgelegten Beweise "keinerlei Anlass zu Beanstandungen" sieht. Die Bemühungen der Vertrauensleute, die festgestellten Verfahrensfehler bezirksintern aufzuklären, sind somit gescheitert. Über das weitere Vorgehen in der Sache wird die Bürgerinitiative in Kürze eine Entscheidung treffen.
Die "Arroganz der Macht", die von den behördlichen und politischen Macht-habern im Bezirk Eimsbüttel offen zur Schau gestellt wird, zeigt einmal mehr, wie wichtig dieser Bürgerentscheid ist, um grundlegende Änderungen der politischen Kultur vor Ort in Gang zu setzen: für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!
Montag, 26. April 2010
Nun kommt der Bürgerentscheid zum Isebek
Das von den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" vorgeschlagene, moderierte Gespräch mit Bezirksvertretern über einen möglichen Kompromiss, aufgrund dessen die Bezirksversammlung gemäß § 32 Absatz 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes dem Anliegen des Bürgerbegehrens in einer Form zustimmen könnte, die von den Vertrauensleuten gebilligt wird, ist am vergangenen Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Bezirksvertreter lehnten ein weiteres Gespräch ab. Damit wird nun der von fast 10.000 Eimsbüttlern durch Unterschrift beantragte Bürgerentscheid zur Erhaltung der grünen Gewässerlandschaft am Isebekkanal und gegen das Zumauern des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke mit einem riesigen Fastfood-Büro-Komplex voraussichtlich am 1. Juli 2010 stattfinden.
"Ergebnisoffen" sollte das Kompromissgespräch geführt werden. So hatte es der erfahrene Moderator, der emeritierte Politikwissenschafts-Professor Gessenharter, mit den Gesprächsparteien vereinbart. Und darauf hatten sich die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens auch sorgfältig vorbereitet: Auf Planzeichnungen und Profilschnitten hatten sie die gegensätzlichen Planungskonzepte einander gegenübergestellt, um die Verständigung über einen kompromissfähigen Mittelweg zu erleichtern. Unter der professionellen und fairen Leitung des Mediators fand zunächst auch eine Diskussion statt, in der die Gegensätze beider Parteien herausgearbeitet und strukturiert wurden. Doch als es dann dazu kommen sollte, in einem eigentlichen Kompromissgespräch aufeinander zuzugehen, holten der Bezirks-Baudezernent und der Architekt des ebenfalls anwesenden Investors eine Planzeichnung als schon fertiges Kompromissergebnis aus der Tasche, und die anwesenden Vertreter der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes erklärten unisono, hierüber gebe es nun nichts mehr zu verhandeln. Von der zunächst vereinbarten Ergebnisoffenheit war auf Bezirksseite also nicht viel übrig geblieben.
Als die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dem Bezirk am 6. Januar dieses Jahres ein moderiertes Kompromissgespräch erstmals vorschlugen, hatten sie ausdrücklich hervorgehoben, dass eine substantielle Reduktion der Grundrissflächen und der Gebäudehöhe des geplanten riesigen Bürokomplexes vor dem U-Bahnhof die Voraussetzung sei für einen Verzicht auf den Bürgerentscheid. Das nun vom Bezirk als fertiges, nicht verhandelbares Kompromissergebnis vorgelegte Konzept, das lediglich geringfügige Abstriche an der Tiefgarage und an einer Gebäudeecke vorsah, änderte jedoch nichts an der erdrückenden Gesamthöhe, Breite und Baufläche des Gebäudes.
Der Bau eines "Büro-Kolosses" am Isebekkanal - überflüssig und sinnlos bei den derzeit 1.000.000 m² leerstehenden Büro- und Gewerbeflächen in Hamburg - hätte gravierende Folgen für Mensch und Natur:
● Der naturnahe Biotopverbund zwischen den Grünzügen am Isebekkanal und entlang der U-Bahnstrecke Hoheluftbrücke - Schlump würde durch den querstehenden, überhohen und überbreiten Baukörper unwiederbringlich zerstört. "Eine Unterbrechung des derzeit vorhandenen Biotopverbundes durch Gehölzrodung oder auch Bebauung hätte voraussichtlich bestandsgefährdende Folgen für die Fledermauspopulationen", warnt der Hamburger Fledermausexperte Werner Smolnik, der acht Arten dieser streng geschützten Tiergruppe am Isebekkanal nachweisen konnte, mit bemerkenswerter Häufung am Biotopknotenpunkt bei der Hoheluftbrücke.
● Der heute so wohltuende Ausblick vom U-Bahnsteig auf die grüne Gewässerlandschaft am Isebekkanal und auf den unmittelbar angrenzenden Gehölzbiotop - Lebensraum zahlreicher Vögel, die die auf dem Bahnsteig wartenden Menschen mit ihrem Gesang erfreuen - würde durch eine riesige, den Bahnhof völlig verdunkelnde Gebäudewand verstellt.
● Das von den früheren Stadtplanern bewusst so gestaltete städtische Landschaftsbild - mit Freistellung des U-Bahnhofs und Hervorhebung der gewollten Endpunkte der Klinkerbebauung mit eindrucksvollen, heute denkmalgeschützten, turmartigen Kopfbauten - würde bei Umsetzung der Bezirkspläne durch einen silhouettenstörenden, sichtraumbehindernden und maßstabsverändernden riesigen Baukörper verschandelt.
● Der Erholungswert des stark frequentierten Isebek-Wanderweges am Kaiser-Friedrich-Ufer - gleichzeitig viel genutzt von den Kindern, Eltern und Besuchern des Kindertheaterschiffs und des Kinderspielplatzes - würde durch Lärm und Abgase des zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehrs der Tiefgarage und der neuen Gewerbebetriebe des Fastfood-Büro-Komplexes erheblich beeinträchtigt.
● Weitere Leerstände bei Büro- und Gewerbeflächen wären besonders im nahen Falkenriedquartier und in der Hoheluftchaussee zu erwarten, wenn der riesige Büroklotz mit seinen etwa 7.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche tatsächlich am Isebekkanal gebaut würde.
Unter der Überschrift "Leerstand und Neubau" charakterisierte der sach- und ortskundige Quartiersmanager des benachbarten Stadtteils Hoheluft-West, Mark Bloemeke, in einem Zeitschriftartikel den am Isebekkanal geplanten Fastfood-Büro-Komplex als einen
Der überwältigende Zuspruch zu den beiden Isebek-Bürgerbegehren - mit fast 13.000 und 10.000 Unterschriften - hat gezeigt, dass die meisten Eimsbüttler nicht anders denken, und dass sie den für die Naherholung im dicht besiedelten Kerngebiet so wichtigen Isebek-Grünzug unbeeinträchtigt erhalten wollen. Bei dem Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" am 1. Juli werden sie nun Gelegenheit haben, die drohende Bausünde am Isebekkanal mit einem ebenso eindrucksvollen Votum zu stoppen.
Hinweis
Wenn Sie oben, in dem Absatz mit dem zweiten Aufzählungspunkt, oder auch hier auf "Gesang" klicken, dann erklingt der Gesang von Vogelarten, die auch in dem rodungsbedrohten Gehölzbiotop vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu hören sind, und zwar in folgender Reihenfolge:
Zaunkönig – Heckenbraunelle – Klappergrasmücke – Mönchsgrasmücke – Gimpel – Ringeltaube – Rotkehlchen – Zilpzalp – Grünfink – Buchfink – Kohlmeise – Amsel
Dienstag, 30. März 2010
Gab es Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Unterschriften zum Isebek-Bürgerbegehren?
Der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleiter ist in Erklärungsnot. Er soll den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" und der Öffentlichkeit darlegen, warum denn vermutlich mehrere Hundert Unterschriften zum Bürgerbegehren, die noch im Oktober 2009 vom Bezirksamt als ungültig bewertet worden waren und damit fast zu einem Scheitern des Bürgerbegehrens geführt hatten, nun bei einer Neuauszählung als gültig anerkannt werden mussten. Trotz mehrfacher Nachfragen weigert sich der Bezirksabstimmungsleiter, das genaue Ergebnis der Neuauszählung bekannt zu geben oder eine nachvollziehbare Begründung für die offenbar massenhafte Nichtberücksichtigung von Unterschriften Eimsbüttler Bürger im Oktober 2009 zu präsentieren.
Wie beliebig und möglicherweise manipulierbar ist die Gültigkeitsbewertung von Unterschriften zu einem Bürgerbegehren im Bezirksamt Eimsbüttel? Diese Frage stellt sich nach Bekanntwerden des Anteils ungültig bewerteter Unterschriften bei der abschließenden Auszählung zum Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" im Februar 2010. Für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens waren 5.785 gültige Unterschriften Eimsbütteler Wahlberechtigter erforderlich. Dazu wurden, wie die Bezirksabstimmungsleitung den Vertrauensleuten erst nach langwierigen Anfragen mitteilte, 6.754 Unterschriften überprüft, von denen 969 als ungültig bewertet wurden. Das sind rund 14 %.
Viel höher, nämlich bei 34 %, lag nach Auskunft der Bezirksabstimmungsleitung vom 3. November 2009 der Anteil ungültig bewerteter Unterschriften bei der ersten, am 26. Oktober 2009 eingereichten Teilmenge von Unterschriften auf den Listen mit den fortlaufenden Nummern 1 bis 538. Von den 2.624 abgegebenen Unterschriften wurden nur 1.735 als gültig anerkannt, während 889 Unterschriften als ungültig herausfielen. Damit hatte das Bürgerbegehren die für das Drittelquorum erforderliche Sollmenge von 1.919 Unterschriften um 184 verfehlt und wäre gescheitert, hätten die Vertrauensleute am 29. Oktober 2009 nicht noch einmal 1.238 Unterschriften nachgereicht. Die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens trat so erst mit dreitägiger Verspätung in Kraft.
34 % ungültiger Unterschriften bei der Erstabgabe gegenüber 14 % bei der Endauszählung, - wie ist das möglich? Der Versuch, die Minderung der Ungültigkeitsquote allein mit den zusätzlich zu der ersten Teilmenge überprüften Unterschriften - auf den Unterschriftslisten Nr. 539 ff. - zu erklären, scheitert daran, dass von den zusätzlich überprüften 4.130 Unterschriften bei dieser Berechnung nur 80 als ungültig bewertet worden wären, - das ergäbe einen völlig unrealistischen Anteil von nur 2 % ungültiger Unterschriften. Daraus folgt zwingend, dass die am 26. Oktober 2009 eingereichte Teilmenge an Unterschriften - davon angeblich 34 % ungültig - neu ausgezählt wurde, und dass dabei ein ganz erheblicher Anteil der zuvor für ungültig erklärten Unterschriften sich nachträglich als gültig herausstellte.
Zur Abschätzung des bei der Neuauszählung festgestellten Anteils ungültiger Unterschriften ist es plausibel anzunehmen, dass dieser ungefähr dem Anteil in der Gesamtmenge überprüfter Unterschriften entspricht, nämlich 14 % gegenüber den zuvor angegebenen 34 %. Demnach waren bei der Neuüberprüfung der Unterschriftslisten Nr. 1 bis 538 nur etwa 376 Unterschriften ungültig, nicht aber 889. Das heißt, dass bei der Erstüberprüfung der Unterschriften vom 26. Oktober 2009 etwa 513 Unterschriften falsch bewertet und zu Unrecht ausgesondert wurden. Mithin hätte das Bürgerbegehren bereits am 26. Oktober 2009 mit etwa 2.248 gültigen Unterschriften das Drittelquorum und damit die Sperrwirkung gemäß § 32 Absatz 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes glatt erreichen müssen, wonach "eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden" durfte.
Angesichts der hohen Zahl von vermutlich über 500 falsch bewerteten und bei der Feststellung der Sperrwirkung des Bürgerbegehrens nicht berücksichtigten Unterschriften wird das Bezirksamt Eimsbüttel nicht umhinkönnen, den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens und der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber abzulegen,
● wie viele der am 26. Oktober 2009 auf den Unterschriftslisten Nr. 1 – 538 abgegeben Unterschriften zum Bürgerbegehren bei der erneuten Überprüfung im Februar 2010 als ungültig und wie viele als gültig bewertet wurden;
● welche Gründe es für die mutmaßlich hohe Differenz zwischen den Prüfergebnissen im Oktober 2009 und im Februar 2010 gibt ( - die aufgrund des dreimonatigen Zeitabstands der Stichtage zu erwartende, demografisch verursachte Abweichung dürfte die Größenordnung von ± 10 Unterschriften nicht überschreiten);
● ob die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens in Wirklichkeit bereits am 26. Oktober 2009 eingetreten ist;
● ob in der Zeit vom 26. bis 29. Oktober 2009 eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane getroffen oder auch mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung begonnen wurde;
● wer für die mutmaßlichen Fehler der Verwaltung verantwortlich ist.
Die im Kreuzfeuer der Kritik stehende Bezirksabstimmungsleitung trägt wenig zur Aufklärung der Angelegenheit bei und behindert diese eher. Für Auskünfte zu der beanstandeten Unterschriftenauszählung verlangt die Bezirksabstimmungsleitung Geldzahlungen von den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in Höhe von zunächst 198 Euro. Und wichtige Beweismittel, wie die Prüfanweisungen zur Feststellung des Drittelquorums vom Oktober 2009, die handschriftliche Ergänzungen enthielten, sind inzwischen aus den Akten entfernt worden.
Eine ernsthafte Aufarbeitung der Eimsbütteler Unterschriftenaffäre durch eine unabhängige, dritte Instanz erscheint daher unumgänglich.
Donnerstag, 25. Februar 2010
TRICK FACTORY EIMSBUETTEL:
Warten auf den Un-/Zulässigkeitsbescheid
Das Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" ist zustande gekommen. Das hat das Bezirksamt Eimsbüttel den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens nach Überprüfung der am 1. Februar 2010 abgegebenen 9.500 unterstützenden Unterschriften mitgeteilt. Bisher fehlt noch der Bescheid über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Damit tut sich dieses Bezirksamt erfahrungsgemäß schwer. Einen ordentlichen Zulässigkeitsbescheid für das vorangehende Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" legte das Bezirksamt erst mit fünfmonatiger Verspätung vor, nachdem es vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht dazu aufgefordert worden war.
Die Geschichte der beiden Bürgerbegehren liest sich fast wie ein Kriminalroman. Es geht ums Geld, um viel Geld. Und alle wollen daran teilhaben. Ein Investor möchte 20 Millionen Euro in den Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Tiefgarage und Fastfood-Restaurant am Isebekkanal investieren. Die Finanzbehörde will dabei ein lukratives städtisches Grundstück zum Höchstpreis veräußern und privatisieren, das bisher im geltenden Baustufenplan zum Nutzen der Allgemeinheit als öffentliche Grünanlage vorgesehen ist. Der Bezirk möchte eine Belohnung aus dem millionenschweren Anreizsystem mit Namen Förderfonds Bezirke dafür kassieren, dass er eine Grün- und Freifläche mit einem wertvollen Gehölzbiotop "nachfragegerecht verfügbar" macht. Und Immobilienhändler sind fasziniert von dieser weiteren Büroimmobilie, die trotz des Leerstandes von einer Millionen Quadratmetern Gewerbefläche in Hamburg aufgrund ihrer "Wasserlage" und "grünen Randlage" eine hohe Rendite verspricht.
Statt die handfesten finanziellen Interessen hinter dem geplanten Vorhaben offen zuzugeben, sprechen einige Befürworter dieses städtebaulich und ökologisch fragwürdigen Bauobjekts gern von Gemeinwohl und Arbeitsplätzen. Ihre Rhetorik erinnert in peinlicher Weise an die Verteidigung der kürzlich unter fragwürdigen Umständen durchgedrückten Steuersenkungen für das Hotelgewerbe.
Auffällig sind die Hartnäckigkeit und die hohe juristische Energie, die Bezirksamt und Bezirksversammlung aufwendeten, um den nun schon zweimal mit zehntausenden Unterschriften beantragten Bürgerentscheid gegen die geplanten Abholzungen und Bebauungen zu verhindern und um die klar formulierte Ablehnung des Bürogebäudebaus aus dem Bürgerbegehrenstext "verschwinden" zu lassen.
Unvollständige amtliche Bekanntmachung des Bürgerbegehrens
In der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" im Amtlichen Anzeiger am 12.9.2008 fehlte der wichtige Textteil "Ziel und Begründung des Begehrens", in dem die Ablehnung des überdimensionierten Bürogebäudes am Isebekkanal als zentraler Teil des Bürgerbegehrens ausdrücklich genannt war. Erst nach Abmahnung des Bezirksamtes wurde dann am 19.9.2009 der vollständige Text des Bürgerbegehrens amtlich bekannt gemacht.
Vorgetäuschter Zulässigkeitsbescheid
Ungesetzlich war auch der als Zulässigkeitserklärung bezeichnete Bescheid des Bezirksamtes vom 23.1.2009. Statt die Zulässigkeit des amtlich veröffentlichten und von 12.590 Bürgern unterzeichneten Bürgerbegehrenstextes ordnungsgemäß zu bestätigen, hatte das Bezirksamt den Text kurzerhand durch einen eigenen ersetzt und dieses selbst verfasste "Bezirksamtsbegehren" dann für zulässig erklärt. Die Bürgerforderungen waren so zu unverbindlichen Empfehlungen verfälscht, das abgelehnte Bürohochhaus war nicht erwähnt. Diese als Zulässigkeitserklärung getarnte Ablehnung des Bürgerbegehrens durch das Bezirksamt war auch laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14.4.2009 "in jedem Fall rechtswidrig".
Erste vorgetäuschte Zustimmung der Bezirksversammlung zum Bürgerbegehren
Am 26.2.2009 stimmte die Bezirksversammlung Eimsbüttel fast einstimmig dem vom Bezirksamt verfälschten Text des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek!" zu und verhinderte damit den Bürgerentscheid. Missbraucht wurde mit dieser Abstimmung eine Regelung des § 32 Absatz 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes, wonach ein Bürgerentscheid nicht stattfindet, wenn die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens unverändert zustimmt. Im vorliegenden Fall war der zur Abstimmung gestellte Bürgerbegehrenstext weder unverändert, noch war die Zustimmung ehrlich gemeint (wie vom Bezirksverwaltungsgesetz ohne Zweifel vorausgesetzt).
Schon am darauffolgenden Tag berichtete der Bezirksversammlungs-Vorsitzende dem Hamburger Abendblatt - im Gegensatz zur Abstimmung der Bezirksversammlung, die auf jede Bebauung verzichtet hatte -, "dem Beschluss zufolge" solle nun doch ein "Hoheluftcontor" am Isebekkanal gebaut werden. Und genau dies wurde am 31.3.2009 einstimmig vom Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung empfohlen. Der bevorstehende Wortbruch des Bezirksparlaments ließ sich gerade noch durch eine einstweilige Anordnung verhindern.
Zweite vorgetäuschte Zustimmung der Bezirksversammlung zum Bürgerbegehren
Nachdem das Bezirksamt am 26.6.2009 - in Befolgung eines Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 10.6.2009 - das Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" in unveränderter Form für zulässig erklärt hatte, stimmte die Bezirksversammlung, vertreten durch ihren Hauptausschuss, am 13.8.2009 dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" erneut und diesmal vollständig zu. Beschlossen wurde damit, "auf die geplanten Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten und diesen Bereich gemäß geltendem Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum als Öffentliche Grünanlage auszuweisen".
Doch nun sprachen die Fraktionssprecher der CDU, SPD und GAL bereits vor der Abstimmung offen aus, dass die vollständige Zustimmung zum Bürgerbegehren erneut vorgetäuscht werden sollte. Lediglich der FDP-Fraktionsvorsitzende erklärte, seine Fraktion "sei nicht damit einverstanden, den Bürgerentscheid durch Zustimmung zu beenden, um sodann durch Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens im Abwägungsprozess zu Entscheidungen zu gelangen, die das Bürgerbegehren so gar nicht wolle. Damit werde das Begehren ausgehebelt".
Vor der Bundestagswahl bewahrten die Bezirksfraktionen der CDU, SPD und GAL noch Stillschweigen über den geplanten Wortbruch, doch bereits zwei Tage nach der Wahl präsentierte das Bezirksamt eine Beschlussvorlage, nach der zuerst der Stadtplanungsausschuss und dann am 29.10.2009 die Bezirksversammlung den soeben noch abgelehnten Rodungen und Bebauungen zwischen Isebekkanal und U-Bahnhof Hoheluftbrücke zustimmen sollten.
Bürgerbegehren gegen die Täuschungspolitik der Eimsbütteler Bezirksversammlung
Auf diesen offen vorgeführten, wiederholten Wortbruch hat die Isebek-Initiative mit einem neuen Bürgerbegehren reagiert. Sie hat dabei den Tatbestand der Täuschung und der Missachtung der Bürgerrechte selbst zum Thema des Bürgerbegehrens gemacht; es heißt deshalb: "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!". Das neue Bürgerbegehren erreichte am 29. Oktober 2009 ein Drittel der notwendigen Unterschriften - das "Drittelquorum" - und konnte damit eine vorläufige Sperrwirkung gegen den erneut geplanten Wortbruch der Bezirksversammlung durchsetzen. Nach Abgabe von insgesamt 9.500 Unterschriften am 1. Februar 2010 bestätigte das Bezirksamt inzwischen zwar das "Zustandekommen" des Bürgerbegehrens, hielt jedoch den Zulässigkeitsbescheid zunächst zurück. Man darf gespannt sein, was sich die Bezirksjuristen diesmal einfallen lassen, um den längst fälligen Bürgerentscheid doch noch zu sabotieren.
Postskriptum
Inzwischen liegt - oh Wunder! - auch der Zulässigkeitsbescheid des Bezirksamtes vor. Der Bürgerentscheid "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wird voraussichtlich am 1. Juli 2010 stattfinden.
Dienstag, 2. Februar 2010
9.500 Unterschriften gegen den "Hoheluft-Koloss"
Mit 9.500 Unterschriften zur Beantragung eines Bürgerentscheids "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" haben sich die Eimsbüttler Bürger erneut in beeindruckender Weise gegen Abholzungen sowie gegen den Bau eines überdimensionierten Bürokomplexes mit Tiefgarage und Fastfood-Restaurant am Isebekkanal ausgesprochen.
Dieses zweite Bürgerbegehren der "ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal" war notwendig geworden, weil Bezirksamt und Bezirksversammlung Eimsbüttel zweimal durch vorgetäuschte Zustimmung zu dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" einen Bürgerentscheid über den Bebauungsplanentwurf Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 und damit gegen die beginnende Abholzung und Bebauung des Isebek-Grünzuges verhindert hatten. Das neue Bürgerbegehren fordert, "dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen 'Hoheluftkontor' die Zustimmung endgültig versagt" und " sein Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein zweites Mal" bricht.
Der große Erfolg dieses neuen Bürgerbegehrens ist umso bemerkenswerter, als das Sammeln von Unterschriften durch die kalte Witterung und durch eine parteigelenkte, aufwendig plakatierte Desinformationskampagne von Befürwortern des "Büroklotzes" behindert wurde.
Nun wird das Zustandekommen des Bürgerbegehrens noch durch eine neuerdings verschärfte Überprüfung der Unterschriften durch das Bezirksamt in Frage gestellt: 34 % Prozent der bereits am 26. Oktober 2009 abgegebenen Unterschriften wurden vom Bezirksamt für ungültig erklärt! Die Vertrauensleute fanden inzwischen heraus, dass dieses Vorgehen des Bezirksamtes in mehreren Punkten zu beanstanden ist. Sie wollen daher weitere Schritte vom Ergebnis der anstehenden Unterschriftenüberprüfung abhängig machen.
“Wir freuen uns ganz besonders, dass Eimsbüttel so deutlich für den Erhalt des Grünzugs gestimmt hat“, so die Vertrauensleute, die die gesammelten Unterschriften am 1. Februar 2010 dem Bezirksamt übergaben. “Die Eimsbüttler helfen mit, den Grünzug am Isebekkanal vor Rodung und beginnender Bebauung zu schützen“.
Sonntag, 24. Januar 2010
ZIELE DES BÜRGERBEGEHRENS
"Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"
"Hände weg vom Isebek!", so hieß das Bürgerbegehren, mit dem mehr als 12.000 Eimsbüttler im Herbst 2008 einen Bürgerentscheid beantragten. Sie setzten sich damit für die Erhaltung und die naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke ein. Eines der Hauptziele des Bürgerbegehrens war, die dort geplanten Gehölzrodungen und die Privatisierung öffentlichen Grunds zu verhindern. An der Hoheluftbrücke soll ein riesiger Bürokomplex mit Tiefgarage gebaut werden. Unser Bürgerentscheid dagegen hätte längst stattfinden müssen. Doch seit fast einem Jahr blockieren Bezirksamt und Bezirksversammlung seine Durchführung mit juristischen und parlamentarischen Winkelzügen. Bereits zweimal beendete die Bezirksversammlung das Verfahren durch eine vorgetäuschte Zustimmung zum Bürgerbegehren und verhinderten damit den Bürgerentscheid. Die Volksvertreter und die Bezirksverwaltung fürchten sich offenbar vor ihrem Eimsbüttler Volk.
Mit unserem neuen Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" soll die Bezirksversammlung nun verpflichtet werden, sich an ihren einmal gefassten Beschluss zu halten und auf den Büroklotz am Isebekkanal zu verzichten.
Unser Bürgerbegehren setzt sich ein:
► Für den vollständigen Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal und seine Bewahrung vor Bebauung, Versiegelung und Privatisierung
Der Isebekkanal liegt in einem besonders dicht besiedelten Stadtteil mit wenigen Grün- und Freiflächen. Die vielen Hauptverkehrsstraßen bringen eine hohe Schadstoffbelastung der Luft. Nach den Vorgaben des Hamburgischen Landschaftsprogramms hat der Isebek-Grünzug deshalb eine große Bedeutung als "Frischluftentstehungsgebiet", als "klimatischer Ausgleichsraum" und als wohnungsnaher Erholungsbereich. Auch angesichts der globalen Erwärmung und der Zunahme von Hitzewellen und Hitzetoten ist der Isebek-Grünzug als "Grüne Lunge" des Eimsbüttler Kerngebiets unverzichtbar. Nun plant der Bezirk Eimsbüttel hier jedoch, eine Grün- und Freifläche vor der Hoheluftbrücke durch den Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Tiefgarage zu versiegeln und zu privatisieren. Wir befürchten, dass dies erst der Anfang ist und weitere Grünflächen am Isebekkanal bebaut werden sollen.
► Für den Erhalt des städtischen Biotopverbunds am Isebekkanal
90 Vogelarten lassen sich am Isebekkanal beobachten, 8 Fledermausarten haben hier ihren Lebensraum. Der Isebek-Grünzug ist eine schützenswerte Naturoase inmitten der Stadt. Sein Ufergehölzsaum wurde vom Naturschutzamt als "wertvoll" eingestuft. Solche Grünzüge an Kanälen oder U-Bahndämmen werden von Tieren zur Fortbewegung in der Stadt genutzt. Über Gehölze vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke steht der Isebek-Grünzug in Verbindung mit dem ökologisch wertvollen Grünzug, der sich am U-Bahndamm Richtung Schlump hinzieht. Die Rodung der Gehölze und ein querstehender Büroklotz würden diesen wichtigen Biotopverbund zerstören.
► Für den Erhalt der Verkehrsruhe am Kaiser-Friedrich-Ufer
Die Verkehrsberuhigung am Kaiser-Friedrich-Ufer ist wichtig für den Erholungswert des vielgenutzten Fußweges am Isebekkanal. Sie hat dort auch den Besuch des Kindertheaters "Zeppelin" auf dem Theaterschiff und den Spielplatz an der Straße für Kinder sicherer gemacht. Der Bezirk Eimsbüttel plant nun unter dem Büroklotz eine Tiefgarage mit Zufahrt zum Kaiser-Friedrich-Ufer. Das würde den Verkehr auf der bisher ruhigen Uferstraße erheblich steigern, den Anwohnern und Nutzern viel Lärm und Abgase bringen und die Wege unserer Kinder unsicherer machen. Da die bisherige Straße für das hohe Verkehrsaufkommen zu schmal ist, wird sie verbreitert werden müssen, so dass weitere Grünflächen am Isebekkanal zerstört werden.
► Für die Beachtung städtebaulicher Ausgewogenheit
Der gewaltige Büroklotz würde das Landschaftsbild am Isebekkanal radikal verändern. Nahegelegene, denkmalgeschützte Gebäude würden von ihm schlicht “erschlagen“. Obwohl in Hamburg rund eine Million Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen unvermietet sind, soll ausgerechnet am Isebekkanal ein weiterer Büroklotz entstehen. Und im Erdgeschoss will McDonald's sein Restaurant auf 505 m² verdoppeln!
Auch wir Eimsbüttler sind für eine Neugestaltung des Areals an der Hoheluftbrücke, das der Bezirk Eimsbüttel und die Hamburger Finanzbehörde als Eigentümerin über Jahre haben verkommen lassen. Aber wir möchten, dass diese Neugestaltung sich orientiert an den zuvor genannten Maßstäben einer natur- und menschenfreundlichen Stadtentwicklung.
Mit dem Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" wird beantragt, dass die Eimsbüttler Bürger selbst darüber entscheiden sollen, ob die "Grüne Lunge" im dicht besiedelten Eimsbüttel von umweltbelastender Bebauung freigehalten wird. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung.
Aufgerufen zum Unterschreiben des Bürgerbegehrens sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die im Bezirk Eimsbüttel ihren Hauptwohnsitz haben, das heißt in den Stadtteilen Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Eimsbüttel, Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Niendorf oder Schnelsen (auch zu erkennen an den Postleitzahlen).
Die Unterschriftenliste lässt sich von der Website der Isebek-Initiative runterladen. Sie liegt zumeist auch in den Abgabestellen für unterschriebene Listen aus und kann meist auch dort unterschrieben werden. Darüber hinaus können Unterschriften per Post an die Kontaktadresse der Isebek-Initiative geschickt werden.
Damit das Bürgerbegehren seine bereits erreichte Sperrwirkung behält, sollten die Unterschriften möglichst umgehend abgegeben oder übersandt werden.
Denn:
Das Isebek-Ufer soll grün bleiben!
Weitere Informationen finden sich auf unserer Website:
www.isebek-initiative.de
Persönlicher Kontakt über E-Mail (isebek@arcor.de),
Telefon (040 43188368) und Postadresse.
Spenden erbeten an:
Isebek-Initiative
Konto-Nr. 1637886
Sparda-Bank Hamburg
BLZ 20690500
Freitag, 22. Januar 2010
Wir sammeln Unterschriften
wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger aller Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel :
Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Eimsbüttel, Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Niendorf und Schnelsen

- mit den Postleitzahlen: 20139, 20144, 20146, 20148, 20149, 20244, 20251, 20253, 20255, 20257, 20259, 20357, 22453, 22455, 22457, 22459, 22523, 22525, 22525, 22527 und 22529 -
für das
Bürgerbegehren "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!"
Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel an ihrem mit der Zustimmung zum Bürgerbegehren 'Hände weg vom Isebek!' verbundenen Beschluss festhält, auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten, und dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen "Hoheluftkontor" die Zustimmung endgültig versagt?
Ziel und Begründung des Begehrens:
Mehr als 12.000 Eimsbüttler haben sich in dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" gegen den Bau eines überdimensionierten Bürokomplexes mit Tiefgarage zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und dem Isebekkanal sowie für die Erhaltung des Isebek-Grünzuges auf ganzer Länge ausgesprochen. Sie wandten sich damit gegen die beginnende Verbauung eines für die Anwohner unverzichtbaren grünen Naherholungsgebiets und gegen die Zerstörung eines wichtigen Knotenpunkts im grünen Biotopverbund Hamburgs.
Am 13. August 2009 stimmte der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel dem Bürgerbegehren "Hände weg vom Isebek!" zu und beendete es damit. Ein Bürgerentscheid wurde durch die Übernahme aller Forderungen des Bürgerbegehrens verhindert. Nun wird im Bezirk geplant, das mit dem gerade gefassten Beschluss gegebene Versprechen zum Verzicht auf den Büro-Tiefgaragen-Komplex nicht einzuhalten: In einer Beschlussvorlage vom 28.9.2009 (Drucksachen-Nr. 1034/XVIII) werden der Stadtplanungsausschuss und die Bezirksversammlung aufgefordert, einem Bebauungsplanentwurf zuzustimmen, der weiterhin den Bau des vom übernommenen Bürgerbegehren abgelehnten Riesenbauwerks hinter dem Isebek-Ufer vorsieht. Gegen einen gleichartigen Beschluss, der ebenfalls einen vorher gefassten Beschluss der Bezirksversammlung widerrief, hatten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 14.4.2009 eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Dieses Bürgerbegehren fordert das Bezirksparlament auf, sein Versprechen an die Eimsbüttler Bürger nicht ein zweites Mal zu brechen.
Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens
zum Download und Unterschreiben
Flugblatt zum Bürgerbegehren
für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal
Unterschriften können längstens bis zum 7. April 2010 geleistet werden.
Damit unser Bürgerbegehren seine bereits erreichte Sperrwirkung behält, brauchen wir jedoch die Unterschriften möglichst umgehend.
Die Abgabe von Listen mit Unterschriften
ist in folgenden Läden möglich:
"Das kleine Grüne", Bismarckstr. 88 (nahe Mansteinstraße)
Fleischerei Jacob, Weidenstieg 15
Repro Lüdke, Eppendorfer Weg 219 (nahe Hoheluftchaussee)
Copy Campus, Rentzelstraße 12
paletti Naturwaren, Rutschbahn 5
ALEX Copy Shop, Hoheluftchaussee 41
Mink's Bike Shop, Osterstraße 70 (nahe Emilienstraße)
LÜDERS Buchhandlung & Antiquariat, Heußweg 33
Buchladen Osterstraße, Osterstraße 171 (nahe Schopstraße)
oder
per Post
an unsere Kontaktadresse
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